Haberbosch & Straub

Arbeitsrecht

Gerne vertrete ich Sie in allen wesentlichen Bereichen des individuellen und des kollektiven  Arbeitsrechts, sei es als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat. Mein Tätigkeitsspektrum reicht von der immer wichtiger werdenden streitvermeidenden Beratung über die außergerichtliche Tätigkeit bis zur Wahrnehmung Ihrer Interessen im Arbeitsprozess sowie der sich ggf. daran anschließenden Zwangsvollstreckung. Die Anlässe, die Sie zu mir führen, sind dabei so vielfältig wie interessant, sei es die Anbahnung und der Abschluss eines Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnisses, die gesamte Bandbreite der während des laufenden Arbeitsverhältnisses auftretenden Probleme, die beabsichtigte oder bereits ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die geplante Umstrukturierung Ihres Betriebs oder auch nur die schlichte Realsierung von Zahlungsansprüchen. Daneben treten heutzutage immer mehr Fragen nach einer betrieblichen Altersversorgung sowie Probleme im Bereich der Sozialversicherungsleistungen in den Vordergrund – auch in diesen Bereichen arbeite ich mit Ihnen gemeinsam gerne zielführende Lösungen aus.