Erbrecht
Im Erbrecht übernehme ich für Sie sowohl die private als auch die unternehmerische Nachfolgeplanung. Dies beinhaltet die gemeinsame Erarbeitung der Ziele und der Möglichkeiten einer effektiven und gerechten Weitergabe des eigenen Vermögens, die gleichzeitig steuerlich effektiv ist. Hinzu kommt dann die Erstellung der jeweiligen testamentarischen Verfügung oder eines Erbvertrages. Durch die Tätigkeit im internationalen Steuerrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der internationalen Nachfolgeplanung, bspw. bei international tätigen Unternehmen aber auch bei Privatpersonen die im Ausland wohnen oder dort Vermögen besitzen. Durch die über die Jahre gewachsenen Verbindungen zu ausländischen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberaterkanzleien bin ich weltweit und vor allem bei grenzüberschreitenden Erbfällen tätig. Hinzu kommt die Tätigkeit für im Ausland lebende Erben die eine seriöse und kompetente Vertretung Ihrer Interessen in Deutschland suchen ohne selbst vor Ort sein zu müssen.
Meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker rundet das Leistungsangebot ab. Hierdurch erhalten Sie die komplette Nachfolgeplanung und Realisierung aus einer Hand.
Neben der Nachfolgeplanung vertrete ich Sie auch in erbrechtlichen Streitigkeiten. Hierzu gehören vor allem die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen, sei es als Miterbe in einer Erbengemeinschaft oder auch als Pflichtteilsberechtigter.
Für weitere Informationen zum Erbrecht können Sie sich gerne auf meiner Homepage www.erbfall.eu umsehen.