Haberbosch & Straub Rechtsanwälte

Fachgebiete

Die Kanzlei Haberbosch & Straub Rechtsanwälte berät und vertritt Sie gerne.

Vornehmlich in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Erbrechts, des Immobilienrechts, des Miet- & Wohnungseigentumsrechts sowie des Steuerrechts.

Ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebs-/Verwaltungsrat, als künftiger Erblasser oder als Erbe/Vermächtnisnehmer, als Immobilieneigentümer, Vermieter, Mieter, Makler, Hausverwalter oder Wohnungseigentümer/-gemeinschaft, als Steuerpflichtiger im In- und Ausland sowie als Architekt, Bauunternehmer oder Bauherr steht Ihnen die Kanzlei Haberbosch & Straub Rechtsanwälte mit fundiertem und jederzeit aktuellem Fachwissen mit Rat und Tat zur Seite.

Beratungen und Vertretungen in sonstigen Rechtsgebieten sind nach Absprache möglich, erforderlichenfalls verfügen wir über ein breitgefächertes Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie weiteren Fachberatern im In- und Ausland, an die wir Sie gerne weitervermitteln.