Die Anlässe, die Sie zu mir führen, sind dabei so vielfältig wie interessant, sei es die Anbahnung und der Abschluss eines Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnisses, die gesamte Bandbreite der während des laufenden Arbeitsverhältnisses auftretenden Probleme, die beabsichtigte oder bereits ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die geplante Umstrukturierung Ihres Betriebs oder auch nur die schlichte Realisierung von Zahlungsansprüchen. Daneben treten heutzutage immer mehr Fragen nach einer betrieblichen Altersversorgung sowie Probleme im Bereich der Sozialversicherungsleistungen in den Vordergrund – auch in diesen Bereichen arbeite ich mit Ihnen gemeinsam gerne zielführende Lösungen aus.
Onlineformular Kündigungsschutz
Das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren, das einzuleiten ist, wenn Sie eine aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, stellt sich anfangs - bis zum gerichtlichen Gütetermin - zumeist als standardisiertes Verfahren dar, weshalb unser Service Online Kündigungsschutz für Sie als Mandant und uns als Prozessbevollmächtigte eine ideale Möglichkeit der unkomplizierten Kontaktaufnahme und der anschließenden Verfahrenseinleitung bietet. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Rechtsschutzversicherer die außergerichtliche Interessenwahrnehmung im Regelfall nicht decken und die Kündigungsschutzklage innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen ist.
Unser Onlineformular bietet Ihnen die komfortable Möglichkeit, uns online die Daten zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zu dessen Kündigung zu melden; so erhalten wir alle Informationen, die erforderlich sind, um schnell und effektiv für Sie eintreten zu können.
Nach Übermittlung Ihrer Angaben setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären offene Fragen ab. Auch übersenden wir Ihnen ein Vollmachtsformular, dass wir im Original von Ihnen unterschrieben zur Vorlage bei Gericht benötigen.
Ein wirksames Mandatsverhältnis kommt erst nach entsprechender Bestätigung durch uns sowie dem Erhalt der durch Sie unterzeichneten Vollmacht zustande.
Stascha Straub
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Telefon 0761 / 29 67 88-0