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Hinzu kommt dann die Erstellung der jeweiligen testamentarischen Verfügung oder eines Erbvertrages. Durch die Tätigkeit im internationalen Steuerrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der internationalen Nachfolgeplanung, bspw. bei international tätigen Unternehmen aber auch bei Privatpersonen die im Ausland wohnen oder dort Vermögen besitzen. Durch die über die Jahre gewachsenen Verbindungen zu ausländischen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberaterkanzleien bin ich weltweit und vor allem bei grenzüberschreitenden Erbfällen tätig. Hinzu kommt die Tätigkeit für im Ausland lebende Erben die eine seriöse und kompetente Vertretung Ihrer Interessen in Deutschland suchen ohne selbst vor Ort sein zu müssen.

Meine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker rundet das Leistungsangebot ab. Hierdurch erhalten Sie die komplette Nachfolgeplanung und Realisierung aus einer Hand.

Neben der Nachfolgeplanung vertrete ich Sie auch in erbrechtlichen Streitigkeiten. Hierzu gehören vor allem die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen, sei es als Miterbe in einer Erbengemeinschaft oder auch als Pflichtteilsberechtigter.

Für weitere Informationen zum Erbrecht können Sie sich gerne auf meiner Homepage www.erbfall.eu umsehen.

Kontakt

Holger Haberbosch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Telefon 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10

haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de