Haberbosch & Straub Rechtsanwälte

Steuerrecht

Innerhalb des Steuerrechts beschäftige ich mich insbesondere mit dem internationalen Steuerrecht, sowohl hinsichtlich der Ertragssteuern, des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen, des Außensteuerrechts als auch des Umsatzsteuerrechts.

Meine Tätigkeit besteht sowohl in der Beratung sowie der Erstellung von Gutachten zu einzelnen steuerlichen Sachverhalten insbesondere im internationalen Bereich als auch in der Vertretung von Mandanten gegenüber dem Finanzamt oder vor den Finanzgerichten. Die Beratungsleistung kann insbesondere in der Betreuung von Unternehmen, die international tätig sind oder werden wollen, oder auch in der Beratung von Angestellten oder Freiberuflern liegen, die den Schritt in das Ausland vollziehen. Eine gründliche und professionelle Planung der internationalen Tätigkeit ist unbedingt notwendig, um nicht steuerliche Schäden zu erleiden oder gar ein Fall für den Steuerfahnder zu werden.

Umfassende Informationen zum internationalen Steuerrecht können Sie auch auf meiner Webseite www.doppelbesteuerung.eu sowie Informationen zum Umsatzsteuerrecht auf meiner Webseite www.umsatzsteuerkanzlei.de finden.