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Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. im

  • Verkehrszivilrecht (u.a. Unfallschadenregulierung, Verkehrshaftungsrecht; Verkehrsvertragsrecht)

    Das Verkehrszivilrecht besteht aus den Bereichen
    - Verkehrshaftungsrecht,
    - Verkehrsunfallrecht und
    - Verkehrsvertragsrecht.
    Im Bereich des Verkehrshaftungsrechts und Verkehrsunfallrechts verfolge ich für Sie die Klärung der Haftungsfrage neben der Geltendmachung und Durchsetzung der Ihnen als Geschädigtem zustehenden Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten sowie im Falle einer erlittenen Verletzung auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Entschädigung wegen Ausfall im Haushalt, Verdienstausfall u.a..

    Zum Verkehrsvertragsrecht hingegen gehören alle Ansprüche rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Beispielsweise stehe ich Ihnen hier für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten aus Reparaturverträgen mit der jeweiligen Werkstatt zur Verfügung.
     

  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

    Hierzu zählen im Wesentlichen Bußgeldbescheide mit oder ohne Fahrverbot, wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichteinhaltung des Mindestabstands und Missachtung von Rotlicht. Ziel ist hierbei, für Sie die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern bzw. die Beseitigung eines erlassenen Bußgeldbescheides zu erreichen oder zumindest eine wesentliche Verbesserung, z.B. die Aufhebung eines Fahrverbotes.
     

  • Verkehrsstrafrecht (u.a. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr)
     
  • Fahrerlaubnisrecht (u.a. Androhung Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung Fahreignungsprüfung - MPU)

    Im Fahrerlaubnisrecht beschäftige ich mich für Sie z.B. mit der (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis, der rechtlichen Begleitung bei Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie dem Zulassungsrecht von Kraftfahrzeugen.

Onlineformular Unfallregulierung

Die Online Unfallregulierung bedeutet für Sie eine Ersparnis an Zeit, Mühe und Nerven. Unser Onlineformular bietet Ihnen die komfortable Möglichkeit, uns online die Daten zu Ihrem Unfall zu melden. So erhalten wir alle Informationen, die erforderlich sind, um schnell und effektiv für Sie eintreten zu können.

Bei Alleinverschulden der Gegenseite sind die durch die Regulierung entstehenden Rechtsanwaltskosten regelmäßig als Schaden von der Gegenseite zu tragen, so dass Ihnen im Regelfall keine Kosten entstehen. Sie haben eine Teilschuld am Unfall oder der Unfallgegner war ein Fahrradfahrer oder Fußgänger? Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung, wir informieren Sie gerne über den möglichen Ablauf, die Risiken und die zu erwartenden Kosten.

Nach Übermittlung Ihrer Angaben setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären offene Fragen ab. Auch übersenden wir Ihnen ein Vollmachtsformular, das wir im Original von Ihnen unterschrieben zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung benötigen. Sind Sie durch den Unfall verletzt worden, benötigen wir zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung außerdem eine Erklärung, mit der Sie die Sie behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber uns und der Gegenseite entbinden; ein entsprechendes Formular bekommen Sie dann ebenfalls durch uns übermittelt.

Ein wirksames Mandatsverhältnis kommt erst nach entsprechender Bestätigung durch uns sowie dem Erhalt der durch Sie unterzeichneten Vollmacht zustande.

Zum Formular

Oliver Zur
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Telefon 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10

zur@hs-rechtsanwaelte.de