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Die meisten Streitigkeiten im Versicherungsrecht entstehen, weil eine Versicherungsgesellschaft die Leistung reduziert oder gar komplett ablehnt, obwohl Sie als Versicherungsnehmer fest auf den Versicherungsschutz vertraut haben. In diesem Fall ist anwaltliche Unterstützung notwendig, um die eigenen Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.

Rechtliche Probleme können sich aber auch im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag ergeben. Bei Vertragsschluss ist der Versicherer zur umfassenden Dokumentation des Beratungsgesprächs verpflichtet. Diese Dokumentationspflicht soll zugunsten des Versicherungsnehmers im Streitfall dessen Beweisführung erleichtern.

Hierbei kann ich Ihnen Beratung und Vertretung in einer Vielzahl versicherungsrechtlicher Streitigkeiten anbieten, insbesondere in den Sparten

  • Sachversicherung (z.B. Wohngebäude, Hausrat),
  • Haftpflichtversicherung (z.B. Allgemeine Haftpflichtversicherung, KfZ-Haftpflichtversicherung) sowie
  • Personenversicherung (z.B. private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung).

Oliver Zur
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Telefon 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10

zur@hs-rechtsanwaelte.de